"1673 hatte Pufendorf ""die Grundzüge seiner Soziallehre, in einem knappen Kompendium zusammengefasst, als Leitfaden zum Gebrauch für Studenten. ... So lebhaft es um Pufendorf zugegangen war, als er noch wirkte, so still wurde es bald nach seinem Ableben. ... Der Glanz seines Namens wurde erst durch Thomasius, dann durch Christian Wolff verdunkelt. Über diesen beiden Meistern der deutschen Aufklärung vergaß man den ersten Streiter. Im Ausland freilich gewann sein Name hohes Ansehen. Nachdem bereits 1684 ein geistreicher waadtländischer Theologe, Jean Pierre de Crousaz, einen Kurs über Pufendorfs 'De officio hominis et civis' ... veranstaltet hatte, unternahm es sein Schüler, der französische Refugiant Jean de Barbeyrac, das große Naturrechtswerk Pufendorfs ('De Iure Naturae et Gentium') durch eine freie französische Übersetzung, ..., der französisch sprechenden Welt des europäischen Westens (zu eröffnen). Ein Jahr später (1707) leistete Barbeyrac eine französische Version von 'De officiis'."" (Wolf, Grosse Rechtsdenker, S. 336 und 364 f.). - Die ersten und letzten Blätter mit kl. Wurmlöchern, 2 Blätter mit kl. papierbedingten Fehlstellen am Rand, vereinzelt leicht stockfleckig." Preis: 220 EUR