Buchcover
SAMMELBAND: mit 18 kürfürstlichen oder königlichen Verordnungen, Edikten, Rescripten etc. vom Großen Kurfürsten bis zum Soldatenkönig. Späterer Halbpergament-Band im Stil der Zeit mit hübschen marmorierten Decken und dreiseitigem Rotschnitt, Folio.

"Enthält I. von FRIEDRICH WILHELM die 'Chur-Fürstliche Brandenburgische Hinter-Pommerische Hoffgerichts-Ordnung ... revidiret und publiciret 1683', Kolberg, Campe, 1684. Titelblatt verso mit ganzseitigem, prächtigem Wappenholzschnitt, (2), 208, (4) S. II. ders.: Edikt über Kredite, Potsdam, 1687, (6) S. III. von FRIEDRICH III. die 'Churfürstliche Brandenburgische Constitution, Von Lehn= und Außsteur=Sachen Im Herzogthumb Hinter=Pommern und Fürstenthumb Cammin ...', Stargard, J. N. Ernst, 1694. Titelblatt mit ganzseitigem Wappenholzschnitt verso, (2), 52, (4) S. IV. ders.: Rescript zu Lehensfragen, Stargard, 1699, (4) S. V. ders.: Reskript betreffend die Tagesordnung des Hinterpommerschen Landtages im Dezember 1700. Stargard, 1700, (4) S. und Zusatz (1) S. VI. ders.: 'Churfürstl. Brandenburgische Hinter=Pommerische Consistorial Ordnung ...', Stargardt, 1697. Titelblatt verso mit ganzseitigem Wappenholzschnitt, (2), 36, (16) S. VII. FRIEDRICH WILHELM I. 'Seiner Königlichen Majestät in Preußen ... vor dero Chur=Marck Brandenburg Verfaßte Criminal-Ordnung', Berlin, Nicolai, 1717. (8), 88 S. und (4) S. Ergänzungen von 1720. VIII. 'In Sachen des Königlichen Preußischen Fisci, contra: Den gewesenen Geheimbten=Rath / und Maitre de Requêtes Friederich Hamrath', (1708), 30 S. IX. von FRIEDRICH WILHELM die 'Königliche Preußische Ordnung von Vormündern und Vormundschafften', Berlin, Nicolai, 1718, (18), 79 S. in 8vo. X. ders.: 'Edict, Wegen der Depositionen...', Stargard, 1719, (8) S. XI. ders.: 'Allg. Edict, Wegen Abkürtzung Derer Inquisitions-Processe, und Abstellung Verschiedener Mißbräuche.' Alten Stettin, J. F. Spiegel, (1724), (8) S. XII. ders.: 'Patent, Daß Niemand Er sey wer er wolle, Mit Seinen Klagen Die geordnete Erste Instantzien vorbey gehen soll', Alten Stettin, J. F. Spiegel, (1726), (4) S. XIII. ders.: 'Neu=verbesserte Generale Zoll=Rolle ...', Alten=Stettin, J. F. Spiegel, (1727), (36) S. XIV. ders.: 'Edict, Daß keine andere Memoriala Und Suppliquen, Als die von recipirten Advocaten und Procuratoren Unterschrieben sind, Übergeben und angenommen werden sollen', Alten=Stettin, J. F. Spiegel, (1729), (4) S. XV. ders.: 'Geschärfftes Edict, daß Keine Klagen oder Wechsel, über Spiel=Schulden, Bey denen Gerichten ... angenommen werden', Stettin, J. F. Spiegel, 1731, (4) S. XVI. ders.: 'Königlich=Preußische allgemeine Ordnung Und Declaration, Wie die Inquisitions- Und Criminal-Processe ... Auf das kürtzeste und legaleste sollen ... zu Ende gebracht werden', Alten Stettin, J. F. Spiegel, (1732), (8) S., (2) Bl. Ergänzungen und (2) Bl. Berichtsformulare. XVII. 'FRIEDRICH WILHELMS Königs in Preussen neue Proceß=Ordnung ..', Alten Stettin, J. F. Spiegel, (1733), (42) S., gezeichnet Cocceji und XVIII. ders.: 'Bescheid, Wie es bey Übergebung der Appellationen, ... gehalten werden soll', Alten Stettin, J. F. Spiegel, (1734), (8) S. Der Sammelband dokumentiert eindrucksvoll die mit der Regierung des Großen Kurfürsten beginnenden Bemühungen um die Schaffung der Rechtseinheit, Überwindung des landschaftlichen Sondergeistes und Durchsetzung der Idee des Gesamtstaates auch gegen den Widerstand der Stände. Während die Gerichtsordnungen zeigen, wie sich gerade in der Zivilrechtspflege der ständische Privilegiengeist zu konservieren wußte, griff ""auf dem Gebiete der Strafrechtspflege ... der werdende Polizeistaat immer energischer durch. Das private Anklageverfahren war mit der neuen Staatsauffassung nicht mehr vereinbar. So sehr die Stände es auch zu erhalten suchten, ... das Inquisitionsverfahren verdrängte in allen Landesteilen den Akkusationsprozeß. ... Friedrich Wilhelm I. verhalf (ihm) zum endgültigen Siege durch den Erlaß der Kriminalordnung von 1.3.1717; sie galt zunächst nur für die Mark, wurde aber alsbald auch auf sämtliche anderen Landesteile ausgedehnt. So gelangten die preußischen Lande ... zuerst in strafprozessualer Hinsicht zur Rechtseinheit."" (Schmidt, Rechtsentwicklung in Preußen, S. 22). Zum anderen zeigt sich in der Sache Preußischer Staat contra Friederich Hamrath, welche Anforderungen an einen preussischen Beamten gestellt wurden. Die Krone empfand ihr Ansehen durch die überaus nachlässige Amtsführung ihres Maitre de Requêtes Hamrath als schwer beschädigt an, weil das Vertrauen der Bittsteller in die Fürsorge des Königs untergraben worden war. Hamrath hatte auswärtige Bittsteller wochenlang auf eine Entscheidung warten lassen; schriftliche Bittgesuche stapelten sich zu Tausenden unbearbeitet in seinen Räumen.- Teilweise etwas gebräunt und mäßig wasserrandig, anfangs einige Blätter angeschmutzt, stellenweise alte Marginalien, wenige Seiten mit kl. Wurmspur, insgesamt aber sehr ordentlich erhalten.."
Preis: 1450 EUR