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NATUR- und VÖLKERRECHT -: 'Vollständiger Tractat des Natürlichen- und Völcker- oder Politischen Rechts'. Umfangreiche und interessante Handschrift in brauner Tinte auf festem, unbeschnittenem Papier, um 1780. Blattgröße ca. 35 x 22 cm, die Blätter sind einspaltig zur Hälfte beschrieben, in der frei gelassenen Spalte finden sich kurze Nachträge zum Text; diese wie auch der Haupttext stammen von mehreren Schreibhänden. Der erste Band umfasst 363, der zweite Band 254 beschriebene Blätter. Zwei dunkelbraune Leder-Bände der Zeit mit roten goldgepr. Rückenschildern: 'Manuschript (!) des Natürlichen und Völcker-Rechts' (Band 1 mit kl. Fehlstelle am Rücken und angeplatztem vorderen Gelenk, Einbände leicht berieben), Folio.

"Der flüssig geschriebene Text weist viele Korrekturen auf. Es handelt sich um Durchstreichungen einzelner Wörter oder auch längerer Textpassagen bzw. große und kleine Ergänzungen des Textes, gelegentlich auch um Verweise auf andere einschlägige Schriften zum Natur- und Völkerrecht mit Jahres- und Seitenangaben. Das Manuskript wirkt wie ein Arbeitsexemplar, nicht wie eine Endfassung in Schönschrift, auch nicht wie eine professionelle Abschrift. Vielleicht handelt es sich um eine Erstfassung der Übersetzung. Möglich wäre auch eine Vorlesungsnachschrift, dagegen spricht allerdings der Umstand, dass längere Textpassagen zuerst geschrieben, später in Gänze wieder durchgestrichen wurden. Es gibt sogar Textergänzungen am Rand, die nachträglich wieder getilgt worden sind. Zugleich werden manche Teile der Schrift besonders betont. Möglicherweise ist auf der Grundlage dieses Manuskripts eine Vorlesung gehalten worden. Für einen universitären Entstehungszusammenhang sprcht der lehrbuchartige Charakter der Handschrift; beispielhaft sei hier der Beginn der Vorrede zitiert: ""Vorredt Von der Weiß und Manier, die Natürlichn Rechten wohl zu Studiren, und zu erlehrnen. I. Das Studium, die Rechte zu erlehrnen, hat zwey Theil, der erste Theil ist die Erlehrnung des Natürlichen Rechts, der ander Theil ist die Erlehrnung des Civil oder burgerlichen Rechts"". Die Handschrift ist in Kapitel gegliedert; diese sind wiederum in einzelne, mit arabischen Zahlen oder römischen Ziffern durchnummerierte Abschnitte aufgeteilt, wodurch das Auffinden bestimmter Textpassagen erleichtert wird. Am Rand finden sich auch Hinweise wie ""Memoria"" (Erinnerung), die möglicherweise auf besonders wichtige Stellen hindeuten. Der erste Band beginnt mit den 'Natürlichen Gesetzen' und behandelt die Natur des Menschen in Ansehung des Rechts, die Stände, Moralität und Sittlichkeit, Autorität und Sanktion der natürlichen Gesetze, die natürliche Religion, den Einfluß der Religion auf die Glückseligkeit der Societät, naturrechtliche Pflichten, die natürliche Freiheit, das Recht auf Leben, die gewollte und erlaubte Defension und Erfüllung seiner selbst, das Rechts des Notfalls, die natürliche Gleichheit aller Menschen, Schadensersatzpflichten, Humanitas und Gutherzigkeit, Versprechen, Konventionen und Verträge, den Gebrauch der Rede, Eidesschwüre, das natürliche Recht auf die Sachen und Güter dieser Welt, den Ursprung und die Natur des Eigentums, Pflichten in Ansehung des Eigentums, den Preis der Sachen, Obligationen und Pflichten, den Ehestand und die väterliche Gewalt und die beidseitigen Pflichten von Eltern und Kindern. Der zweite Band behandelt ausführlich Fragen der Souveränität und der Herrschaftsform und beginnt mit dem Ursprung der bürgerlichen Societät, es folgt das Droit de Convenance, die Constitution, dann Kapitel zur Souveränität des Herrschers und zum Ursprung der Souveränität, sowie zur absoluten und eingeschränkten Souveränität. Dem folgen Kapitel zu den Formen des Gouvernementes, zur Frage, welche die beste Regierungsform sei, wie Souveränität zu erlangen und die Nachfolge zu regeln sei, welche Pflichten die Untertanen, die Könige und die Fürsten haben. Anschließend behandelt der Autor die Natur der gesetzgeberischen Gewalt, die Sorgfaltspflicht des Gesetzgebers, die Gewalt des Souveräns über die Güter, welche im Territorio seiner Herrschaft eingeschlossen sind, das Recht des Krieges, die unterschiedlichen Gattungen des Krieges, die Frage, was im Krieg erlaubt ist, Fragen des Eigentums im Krieg, die Neutralität, Konventionen und Verträge im Krieg, Friedensverträge und schließlich das Recht der Botschafter und Abgesandten. Provenienz: Auf der Innenseite des vorderen Buchdeckels findet sich mit brauner Tinte folgender Eintrag aus dem August 1789: ""Constat ligatura Novem Libros turnensis. Tom. 1 & 2. Mense Augusti 1789"". Auf dem Vorsatzblatt wurde mit Bleistift in schwungvollem Schriftduktus folgendes vermerkt: "" Herr Licentiat Strieg hat dieses Buch geschrieben und aus dem Latein in das Deutsche übertragen, auch dem König von Preußen Fried(rich) ein Exemplar davon übersandt Anno 1782"". Diese Übersendung an Friedrich den Großen könnte ein Hinweis darauf sein, dass das Manuskript an der Universität in Halle oder Königsberg entstanden ist. Zur Paginierung: Eine auf manchen Blättern vorhandene historische Zählung, die aber nicht mit der Anzahl der Blätter korrespondiert, ist durchgestrichen worden. Das Manuskript ist nicht foliiert: Nach fol. 25 wurde ein Blatt herausgeschnitten, der Text scheint aber vollständig zu sein. Zustand: Leichter Wasserrand in der ersten Hälfte des 2. Bandes, sonst sehr wohlerhalten."
Preis: 1800 EUR