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FRIEDRICH WILHELM, der 'Große Kurfürst' -: Chur-Fürstliche Brandenburgische Hinter-Pommerische Hof-Gerichts-Ordnung, Auf gnädigsten Befehl Des Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Fridrich Wilhelmen, Marggrafen zu Brandenburg, Des Heil. Röm. Reichs Ertz-Cämmerern und Churfürsten in Preussen, zu Magdeburg, Jülich, Cleve, Berge, Stettin, Pommern, der Chassuben und Wenden, auch in Schlesien, ... Revidiret und publiciret im Hertzogthum Hinter-Pommern und Fürstenthum Cammin, Anno 1683. Stargard, gedruckt bey J.N.Ernsten, (um 1700), . 2 Bl. (Titelblatt mit ganzseitigem Holzschnitt verso und Publikationsedikt), 150 S., 1 Bl. (Index), neuerer Halbpergament-Band, 32 x 21 cm.

"Selten. Das VD 17:1:017076G mit der Angabe: Gegeben zu Potstam den 9. April 1683, erschienen ca. 1700. ""Eine neue, selbständig zu würdigende Epoche der preußischen Rechtsentwicklung begann mit der Regierung des Großen Kurfürsten (1640 - 1688). Die Entwicklung der europäischen Verhältnisse hatte dem Kurhause Hohenzollern nicht unbeträchtliche Gebietserwerbungen ermöglicht (...) Kleve, Mark, Ravensberg, (...) der Westfälische Frieden endlich brachte 1648 Hinterpommern, Halberstadt, Minden, Kammin (...). Diesen verstreuten Gebieten fehlte es an jedem staatsrechtlichen Bande, das sie mit der Kurmark hätte einigen können."" (E.Schmidt, Rechtsentwicklung in Preussen, S. 12f.). Die Überwindung des landschaftlichen, ständischen Sondergeistes und die Entwicklung einer Idee des Gesamtstaates durch ""die Schaffung eines stehenden Heeres, die Verselbständigung der Steuerwirtschaft und Finanzverwaltung, aber auch die Produzierung eines neuen Amtsrechtes"" (a.a.O., S. 13) ist das Verdienst des Großen Kurfürsten. Die vorliegende Hofgerichtsordnung behandelt die Bestallung des Gerichts, beschreibt die Aufgaben und Pflichten der Räte, des Protonotario und Secretario, der 'Bothmeister', 'Cantzelisten' und 'Copiisten', der Diener und Boten, der 'Sollicitanten', das Amt des 'Advocati Fici', dann die Strafen für 'untaugliche Gerichts-Personen' und ihre Abschaffung, sowie Rechte und Pflichten der 'Advocaten, Anwälden und Procuratoren', ihre 'Gewalt und Vollmacht' und ihre Besoldung, dann die 'Notarien' und ihre Taxe, nennt die verschiedenen Eidesformeln der Beteiligten, verfügt 'Was Sachen an unserem Hof-Gericht anzunehmen' sind, welche Appellationen angenommen werden sollen, wie die 'summarischen und schleunigen Processe' zu führen sind, wie oft im Jahr Gericht zu halten und welches Procedere einzuhalten ist (Supplicationibus, Gerichts-Ladung, Contumacien, etc.), behandelt dann den Kläger und den Beklagten, sowie deren Eidesformeln und -folgen, das Beweisverfahren und die Anhörung von Zeugen, dann Beschluß und Urteil, die Gerichtskosten, den Vollzug, Anfechtungsmöglichkeiten und enthält zum Schluß die Verordnung, wie in 'Fiscalischen Processen zu verfahren' ist. Zustand: Titelblatt und 2 weitere Blätter mit kl. Eckabriß, die ersten beiden Blätter mit kaum lesbarem, altem Stempel (einer Behörde?), leicht gebräunt. Interessant an dem vorliegenden Exemplar sind die gut lesbaren, zeitgenössischen Marginalien."
Preis: 950 EUR