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FRIEDRICH WILHELM I. -: Reglement, Nach welchem die Von Sr. Königl. Maj. In Preussen, .. Zum Versuch der Güte, in Process-Sachen, besonders verordnete und annoch zu verordnende Commissarii Bey dem Hof- und Cammer-Gericht, auch allen Dero Regierungen, Justiz-Collegiis und Hoff-Gerichten zu verfahren haben. De Dato Berlin, den 25. Octobris, 1737. Magdeburg, Nicolaus Günther. 8 S., mit großer Holzschnitt-Bordüre, Folio.

"Verfasst von Balthasar Konrad von und zum Broich, der seit 1731 Etats- und Justiz-Minister und Präsident des Ober-Appellations- und Kammer-Gerichts war. ""Da sich aber ereignet, daß viele Advocati lieber ihren Eigen-Nutz und der, die Partheyen aussaugenden Gewinnsucht, nachgehen, als daß sie dererselben wahres Recht und Bestes in denen ihnen anvertrauten Sachen suchen sollen"" werden sie bei Androhung von drei Talern Strafe angehalten, sich zu angesetzten Güteverhandlungen mit ihren Klienten einzufinden."
Preis: 120 EUR