Buchcover
FRIEDRICH WILHELM I. -: Zwei Edikte zur Justizreform: 1- Allgemeine Verordnung / Das in allen Königlichen Landen Die Justitz, Sonderlich in Wechsel-Sachen, Prompt und unpartheyisch und besser, als bißhero, administriret werden soll. Sub dato Berlin / den 8. Februarii 1723. 2- Königl. Preußisches Allgemeines Edictum, Worinn geordnet wird, Daß die Justitz-Collegia und Richtere Zum erstenmahl selbst sprechen / Zum andernmahl aber die auswärtige Verschickung statt haben, auch andere Vorsichtigkeit gebrauchet werden soll. Sub dato Berlin / den 17. Febr. 1723. Gedruckt bey Gotthard Schlechtiger. jeweils 8 Seiten, unaufgeschnitten und gefaltet, beide mit schöner Holzschnitt-Vignette, 19,5 x 16,5 und 20 x 17 cm.

"Die vorliegenden, vom preussischen Justizminister Ludwig Otto von Plotho verfassten Edikte zur Abkürzung der Prozesse, insbesondere durch das Verbot der kostspieligen und zeitraubenden Verschickung von Akten, zeigen einmal mehr, wie mühsam der Prozess der Justizreform in der Praxis war. ""Während bisher alle die vielen Verordnungen, welche die dem Könige zumeist am Herzen gelegene Beschleunigung des Processes betrafen, geduldig auf dem Papiere blieben, während der König sich und andern sagte: 'es ist tausendmal befohlen, geschieht aber doch nicht', hatte (erst) Cocceji die im verbesserten Landrecht vorgesehene Processreform selbst practisch ausgeführt."" (A. Stölzel, Brandenburg-Preußens Rechtsverwaltung, 1888, Band 2, S. 100)."
Preis: 150 EUR