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FRIEDRICH WILHELM I. -: General- Instruction, Wornach sich die von dem General-Krieges-Commissariat dependirende Ausreuter allergehorsamst zu achten. Berlin, den 15. Septembris Anno 1713. 4 S. (erste Seite mit Tintenfleck), Folio.

"Damit aber hiernechst das Policey-Wesen und das davon dependirende Wohlseyn der Einwohner in Städten erhalten und befordert / auch Contravenienten gewehret werden möge; so haben Se. Königl. Majestät nöthig erachtet / in denen Creysen besondere Ausreuter / welche von Dero General-Krieges-Commissariats-Direction dependiren sollen / bestellen / und denenselben nachstehende Instruction ertheilen zu lassen. Bekannt waren Landreiter als Kommunikationsmedium der Verwaltung - zuständig für Zustellungen, Ladungen, Bekanntmachungen und auch Vollstreckungen - seit dem Mittelalter. ""In Preußen ist ein solcher berittener Bote und Exekutor seit der Mitte des 17. Jahrhunderts nachweisbar."" (P.Canzik, Verwaltung und Öffentlichkeit in Preussen, 2007, S. 218). Aber erst mit der vorliegenden Generalinstruktion ""wurde er als Hilfsorgan und Exekutivbeamter bestellt. Er bildete gleichsam einen Teil der im Aufbau befindlichen Institutioin Policey."" (a.a.O.). Erst 1808 wurde das Amt des Landreiters durch das des Gerichtsvollziehers ersetzt."
Preis: 100 EUR