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FRIEDRICH II.: Edict, Daß das hiesige Hof- und Cammer-Gericht, auch sämtliche Landes-Regierungen, Und andere Justiz-Collegia sich ad interim nach denen vorigen biß ad Annum 1725 in Observantz gewesenen Sportul-Ordnungen richten, die Appellations-Eyde gäntzlich abgeschaffet und dagegen die vormahlige Succumbentz-Gelder wieder hergestellet werden sollen. Gedruckt bey dem Königlich Preußischen Hof-Buchdrucker Christian Albrecht Gäbert. De Dato Berlin, den 28. December 1740. Doppelblatt mit Holzschnitt-Vignette auf der zweiten Seite, Folio.

So haben wir ... vor allen dingen nöthig gefunden, denen bißherigen vielen Lamentationen derer Justiz-Bedienten, über die seit einigen Jahren eingeführte allzusehr eingeschränkte Sportul-Ordnungen aus Landes-väterlicher Milde ad interim abzuhelfen.
Preis: 60 EUR