"zum Besten und Aufnehmen der einländischen Woll-Manufakturen, wovon des Landes Wohlfahrt gutentheils auch dependiret. ""Das erneuerte und verschärfte Edikt verbot nicht nur die Ausfuhr, sondern setzte auch den Ankauf der erzeugten Wolle durch beauftragte Verleger fest und verwies auf die Einrichtung der Wollmärkte, die für die Abwicklung des Handels eingerichtet wurden."" (Kat. Friedrich der Große, 1986, S. 246)." Preis: 100 EUR