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FRIEDRICH II.: Erneuertes und geschärftes Edict, daß bey Confiscation der Wolle, Pferde und Wagen, auch überdem bey schwerer Geld- oder dem Befinden nach bey Leib- und Lebens-Strafe, keine Einländische Wolle, bewollete und unbewollete Felle, außer Landes geführet werden sollen. De Dato Berlin, den 3. April 1774. Gedruckt bey George Jacob Decker, Königl. Hof-Buchdrucker. 4 Bl., Folio.

"zum Besten und Aufnehmen der einländischen Woll-Manufakturen, wovon des Landes Wohlfahrt gutentheils auch dependiret. ""Das erneuerte und verschärfte Edikt verbot nicht nur die Ausfuhr, sondern setzte auch den Ankauf der erzeugten Wolle durch beauftragte Verleger fest und verwies auf die Einrichtung der Wollmärkte, die für die Abwicklung des Handels eingerichtet wurden."" (Kat. Friedrich der Große, 1986, S. 246)."
Preis: 100 EUR