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FRIEDRICH WILHELM III.: Reglement wegen Zahlung, Erhebung und Controllirung der durch das Edict vom 27. October d. J. verordneten Land-Consumtions-Steuer. Berlin, Georg Decker, 1810. 12 Seiten, (12) S., Seite 13 bis 23, O.-Heftung, 35 x 21 cm.

"Der 1810 zum Staatskanzler ernannte K. A. von Hardenberg setzte die unter von Stein begonnene Reformpolitik fort und leitete seine Reformgesetzgebung ein mit dem Finanzedikt vom 27. Oktober 1810, das das Steuerwesen durch die Abschaffung der ständischen Unterschiede vereinheitlichte und die steuermäßige Trennung von Stadt und Land aufhob. Das hier vorliegende, einen Tag später erschienene Reglement regelt die notwendigen administrativen Maßnahmen insbesondere auch unter dem Aspekt der ""Verminderung der Verwaltungs-Kosten"". Beiliegend zwei handschriftliche, gesiegelte Steuer-Verpflichtungen aus dem Jahre 1810, zwei Müller betreffend. - Umschlag angestaubt, stellenweise minimale Randläsuren."
Preis: 100 EUR