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FRIEDRICH II. -: Reglement vor Die Königl. Preußische Infanterie worinnen enthalten Die Evolutions das Manual und die Chargirung und Wie der Dienst im Felde und in der Garnison geschehen soll, auch Wornach die sämtliche Officiers sich sonst zu verhalten haben desgleichen Wieviel an Tractament bezahlet und davon abgezogen wird, auch wie die Mundirung gemachet werden soll, Ordnung halber In 12 Theile, ein iedes Theil in gewiße Tituls ein ieder Titul in gewisse Articles abgefaßet. Deutsche Handschrift in brauner Tinte auf Papier, Wasserzeichen 'Inpatria' und Nelken in den Seitenecken, sehr schöne, gleichmäßige Reinschrift eines professionellen Schreibers, undatiert (wohl 1747). 460 nicht paginierte Seiten, Blattgröße 30,5 x 20,3 cm, Schriftspiegel ca. 26 x 16,5 cm. Zeitgenössischer hellbrauner Halbleder-Band auf vier flachen Bünden, mit handschriftlichem Papierrückenschild 'Königl. Preussi. Reglement der Infanterie' und dreiseitigem rotgesprenkeltem Schnitt (vorderes Gelenk mit Fehlstelle, Kanten etwas berieben), Folio.

"Zum Inhalt: Das Reglement beginnt mit der Struktur und dem Aufbau der Infanterie, dem schließen sich die Exerziervorschriften an. Aufgeführt sind Bewegungsabläufe, Tempi und Befehle. Aufbauend auf diesem Grundwissen werden die Chargirung mit einem Bataillon und Regiment, Marschordnungen sowie Formationen außerhalb des Exerzierens behandelt. Der sechste Teil behandelt das Kantonssystem und die Kompagniewirtschaft, der folgende den Umgang mit dem Esponton - einer Art Hellebarde, der von Unteroffizieren benutzt wurde, um die Reihen der Gemeinen zu ordnen. Erst der achte und neunte Teil enthält die Dienstvorschriften im Felde und in den Garnisonen, der zehnte die Regelungen für den Ausmarsch von Regimentern oder Bataillonen aus den Quartieren, der elfte das Verhalten der Offiziere und der letzte Teil schließlich die Zahlungen für die einzelnen Einheiten. Datierung und Besonderheiten: Die vorliegende Handschrift entspricht inhaltlich weitgehend der gedruckten Ausgabe von 1743. Allerdings handelt es sich, das legen die zahlreichen Abweichungen nahe, nicht um eine wörtliche Abschrift, sondern möglicherweise um die Abschrift einer weiteren handschriftlichen Fassung. Der Vergleich mit der faksimilierten Ausgabe von 1743 (herausgegeben von Bleckwenn 1976) ergab nicht nur Unterschiede in der Orthographie der Handschrift (HS) und der Druckausgabe (DA): worin (DA, Titel) - worinnen (HS, Titel), Desgleichen (DA, Titel) - des gleichen (HS), wann (DA) - wan (HS), allezeit (DA) - alle Zeit (HS), Vergadderung (DA, Titel VIII. Teil) - Vergatterung (HS), Guarnison (DA) - Garnison (HS), Junii (DA) - Juny (HS), sondern auch sprachliche Abweichungen marchiret (DA, 140) - avanciret (HS), andern (DA, 192) - 2ten (HS). Darüberhinaus sind teilweise ganze Sätze ausgelassen, Zahlen in Summen nicht vollständig aufgeführt (zum Vergleich DA, 609). Auch sind die Anhänge in unterschiedlicher Reihenfolge aufgeführt. Dieser Anhang ist datiert auf ""Berlin, den 1. Juny 1747"". Das die gedruckte Ausgabe jedoch den ""1. Junii 1743"" ausweist, ist an dieser Stelle von einem Schreibfehler auszugehen. Da bei Verschreibungen in der Regel eher ein vergangenes oder aber das aktuelle Jahr zu erwarten ist und nicht ein zukünftiges, kann man mit großer Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die vorliegende Handschrift 1747 angefertigt wurde, zumal ein 1748 publizierter 26seitiger, ergänzender Anhang fehlt. Die auf den letzten Seiten wiedergegebenen Ordre (Zur Erhaltung der Subordination bey der Armee und zur Frage wie viel Equipage die Offiziere mit zu Felde nehmen sollten) gibt die Handschrift fälschlich das Datum 12ten Juny 1743 (die gedruckte Fassung nennt den 12ten Junii 1744). Kontextualisierung des Reglements von 1743: Die preußische Armee hatte auf Initiative Friedrich Wilhelms I. und Leopold I., Fürst von Anhalt-Dessau, 1726 ein komplettes Dienst-Reglement erhalten. Kurz nach Regierungsantritt Friedrichs II. und dem von ihm begonnen 1. Schlesischen Krieg offenbarten sich Defizite in Struktur und Mentalität des Militärs, die der König abzuschaffen gedachte. Im Jahre 1743 erließ er insgesamt fünf Reglements für: Feld-Infanterie, Kürassiere, Dragoner, Husaren und Garnisons-Infanterie. In ihnen waren sowohl Exerzierreglements als auch Rechte, Pflichten und Abläufe des normalen Dienstbetriebes geregelt. Besonders deutlich wurde jedoch die Neuauffasung des Soldatentums in der Regelung der strikten hierarchischen Beziehung zu König und Staat in den Anhängen bezüglich der Subordination. Besonders Friedrich II. suchte sein Offizierkorps weitestgehend von dem sich entwickelnden Bürgertum fernzuhalten. Die Siege im 2. Schlesischen Krieg, besonders in der Schlacht von Hohenfriedeberg 1745, sind nur im Kontext der Reorganisation und der 1743er Reglements zu verstehen. Wenige Jahre später schrieb Friedrich II. in seinem Werk ""Die General-Principia vom Kriege"" (1753): ""Übrigens setze ich in meinen folgenden Raisonnements das Reglement vor die Armee zum voraus, als welches eigentlich der Catechismus Meiner Officiers ist ..."". Das vorliegende Exemplar, in nahezu fehlerfreier Reinschrift einer professionellen Schreiberhand, auf großem, festem Papier und in Folio gebunden, scheint zu Geschenkzwecken hergestellt worden zu sein. Zumindest sprechen Aufmachung und Zustand nicht für eine Verwendung im militärischen Alltag. Zustand: Sehr wohlerhalten, nahezu fleckenfrei und ungebräunt."
Preis: 2200 EUR