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FRIEDRICH II. -: Reglement vor Die Königl. Preuß. Dragoner-Regimenter worin enthalten Die Evolutions zu Pferde und zu Fuß, das Manual und die Chargirung und Wie der Dienst im Felde, und in der Garnison geschehen soll auch Wornach die sämmtlichen Officiers sich zu verhalten haben Desgleichen Wieviel an Tractament bezahlet und davon abgezogen wird, auch wie die Mondirung gemachet werden soll Ordnung halber In X Theile ein jeder Theil in gewisse Tituls, und ein jeder Titul in gewisse Articles abgefasset. Deutsche Handschrift in brauner Tinte auf Papier, Wasserzeichen 'Pferd in der Levade' (Vorsatz), 'Inpatria' (Text), Spieß mit Krone und Nelken in den Seitenecken, sehr schöne, gleichmäßige Reinschrift eines professionellen Schreibers, undatiert (nach 1743). 575 nicht paginierte Seiten, Blattgröße 31 x 20 cm, Schriftspiegel ca. 26 x 16 cm. Zeitgenössischer hellbrauner Halbleder-Band auf fünf Bünden, mit handschriftlichem Papierrückenschild (hier entgegen dem eigentlichen Titel 'Königl. Preussisch. Reglement der Cavallerie' (sic!) und dreiseitigem rotgesprenkeltem Schnitt (Kanten berieben, sonst sehr wohlerhalten), Folio.

"Datierung und Eigentümlichkeiten: Papier, Schrift und Wasserzeichen zeigen, dass die vorliegende Handschrift in der Mitte des 18. Jahrhunderts, wohl kurze Zeit nach 1743 entstand. Sie ist eine Abschrift des nur in einer kleinen Auflage 1743 gedruckten 'Kgl. Pr. Reglements für Dragoner Regimenter' und wurde möglicherweise zu Geschenkzwecken angefertigt, zumindest legt die repräsentative Ausführung im Folioformat und auf festem Papier nahe, dass die Handschrift nicht im militärischen Alltag benutzt werden sollte. Die Diskrepanz zwischen dem Rückentitel (Cavallerie) und dem eigentlichen Titel (Dragoner) erklärt sich aus der Struktur der Braunschweigisch-Lüneburgischen (kurhannoverschen) Kavallerie, die über keine Husaren verfügte und deren Kürassiere nur als 'Reuter' bezeichnet wurden. Insgesamt setzte sich die Kavallerie aus zwei berittenen Garden (""Garde Du Corps"", ""Grenadier á Cheval""), acht ""Reuter"" (Kürassier) Regimentern sowie sechs Dragoner Regimentern zusammen. Für den formalen Vergleich zwischen Druckausgabe (DA) des Dragoner Reglements von 1743 und der vorliegenden Handschrift (HS) wurde auf das in der Staatsbibliothek zu Berlin vorhandene Exemplar des gedruckten Dragoner Reglements von 1743 zurückgegriffen. Auffällig sind die ausgeschriebenen Titelzählungen in der HS gegenüber der römischen Zählung in der DA. Darüber hinaus finden sich unterschiedliche Schreibweisen bei Garnison (HS) - Guarnison (DA), Mondirung (HS) - Mundirung (DA), Art. (HS) - Artic. (DA). Die Datierung im Anhang ""Ordre zu Erhaltung der Subordination bey der Armée"" ist in der DA auf den ""12ten Junii 1744"" datiert. In der HS ist hier ""12ten Juny 1744"" aufgeführt, wobei die Jahreszahl von 1745 auf 1744 korrigiert wurde. Hier ist davon auszugehen, daß der Schreiber das aktuelle Jahr fälschlicherweise verwendete und dies im Nachhinein korrigierte. Eine Herstellung der HS um das Jahr 1745 kann daher angenommen werden. Kontextualisierung der Ausgabe von 1743 und Überlieferung: ""Mein Vater hat mir eine schlechte Kavallerie hinterlassen, fast kein Offizier, der sein Handwerk verstand. Die Reiter fürchteten ihre Pferde, saßen fast nie auf und kannten nur den Dienst zu Fuß, beinahe wie die Infantrie. Große Männer und große Pferde machten sie zu schwer, wie die Ergebnisse in unserem ersten Krieg gezeigt haben, so daß das ganze Korps von Grund auf umgestaltet werden mußte."" (Friedrich der Große, Politisches Testament von 1768). Tatsächlich hatte sich die preußische Kavallerie im ersten schlesischen Krieg ""wohl tapfer, doch unbehilflich"" (Jähns 2608) gezeigt; ""sie war wirklich vor dem Feinde 'nichts nutz' gewesen, und zwar in der Tat namentlich deshalb, weil sie meist 'zu spät' kam"" (Jähns 2608). Abhilfe sollte zunächst eine Weisung (1741) und Instruktionen (1741, 1742) schaffen. ""Der Abschluß des Breslauer Friedens am 11. Juli 1742 gewährte die Muße, den Inhalt der einzelnen während des Krieges erlassenen Instruktionen dem Reglement wirklich einzuverleiben, und demgemäß erschienen am 1. Juni 1743 die neuen Reglements für die Cavallerie und für die Dragoner"" (Jähns 2612). ""Im Laufe des Sommers 1743 gelangte das neue Reglement zur Einübung. Soweit es seine Zeit irgend zuließ, überwachte Friedrich persönlich die Übungen."" (Jähns 2615). ""Die Kommandeure und Stabsoffiziere der entlegenen Landesteile berief er nach Potsdam bzw. nach Pommern, um unter seinen Augen zu lernen. ... Er erklärte: Die Dragoner aber sollen ordentlich zu Fuße exerziren, mit allen drei Gliedern, die Bajonette aufgesteckt, und müssen sie z. F. so gut exerziren als ein Rgt. Infanterie"". (Arnold Wirtgen, Übersicht über die altpreußischen Reglements .., 2004, S. 44). Erst die Neuorganisation in Stationierung, Bewirtschaftung, Hierarchisierung, taktischer und strategischer Ausbildung sowie ein Höchstmaß an Qualität im Exerzieren waren der Garant für eine funktionierende ""Kriegsmaschinerie"" bei der jedes Rad reibungslos in das nächste griff. Die neu erlassenen, umfangreichen Dienstvorschriften, waren als Grundlage dieser Neuorganisation streng geheim. Es war den Offizieren verboten sie außerhalb der Garnison bei sich zu tragen. Die Obristen und Rittmeister hatten vor Antritt eines Urlaubs der Offiziere deren Reglements zu übernehmen und aufzubewahren. Schieden Offiziere aus dem Dienst, so blieb das Reglement im Regiment und wurde an den Nachfolger weitergegeben. Im Falle einer neuen Drucklegung mußten die bereits vorhandenen älteren Reglements vernichtet werden. Als Hans Bleckwenn 1976 die fünf großen Reglemente von 1743 als Faksimiles herausgeben wollte, mußte er mehrere Bibliotheken und Archive bereisen um Vorlagen zu finden. Handschriftliche Originalabschriften fand er ebenso selten. Insofern ist die vorliegende Handschrift nicht nur auf Grund ihrer repräsentativen Form, sondern auch als historisches Dokument aus interessantem Vorbesitz wertvoll. Provenienz: Exemplar aus der königlichen Militärbibliothek Ernst August von Hannover. Titelblatt mit dem zeitgenössischen Namenszug 'M. v. Hardenberg'. Da die Familie in großer Zahl sowohl in preußischen als auch britisch-hannoverschen Diensten stand, sind genauere Angaben, auch nach genealogischer Prüfung, nicht möglich."
Preis: 2500 EUR